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Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit erteilt werden.
Der Fischereischein mit Begleitung berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins.
Liegt der ständige Wohnsitz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland, ist die Erteilung des Fischereischeins mit Begleitung möglich, wenn Personen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung nach den landesgesetzlichen Bestimmungen keines Fischereischeins bedürfen.
Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Dies gilt nicht für
Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigte oder -berechtigter oder Fischereipächterin oder -pächter ist, die Fischerei ausübt, muss unabhängig…
im Fall der Erteilung eines Fischereischeins mit Begleitung: das Ergebnis der Prüfung, ob geeignete Nachweise darüber vorgelegt wurden, dass die Teilnahme an…
Ein Fischereischein, der vor dem 1. Juli 2026 erteilt wurde, gilt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit fort. Der Antrag auf Erteilung des neuen Fischereischeins auf…
Ein Fischereierlaubnisvertrag darf nur mit Personen abgeschlossen werden, die Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins sind oder die gemäß § 31…
Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, den Fischfang ausübt, muss unbeschadet des § 27 einen Erlaubnisschein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.