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Die Prüfungen sind nicht öffentlich.
Vertreter des Ministeriums für Umwelt sowie Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Berufsbildungsausschusse haben das Recht, an den Prüfungen teilzunehmen. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt andere Personen als Gäste zulassen.
Bei den Beratungen über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein.