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Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich nach den von der zuständigen Stelle bestimmten Anmeldefristen und -formularen (gem. Anlage 8) durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden bei der zuständigen Stelle zu erfolgen.
In besonderen Fällen kann der Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen gem. § 9 und bei Wiederholungsprüfungen, falls ein Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht.
Der Anmeldung sollen beigefügt werden:
in den Fällen § 8 und § 9 Abs. 1
Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen
vorgeschriebene Berichtshefte (Ausbildungsnachweise)
das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten allgemeinen und berufsbildenden Schule
ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise,