§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SOOSA SNSchulordnung Ober- und Abendoberschulen
gelten entsprechend
§ 1 Nr. 1 BGySO SNSchulordnung Berufliche Gymnasien
Agrarwissenschaft,
§ 1 Abs. 2 FSO SNSchulordnung Fachschule
Auf staatlich anerkannte Ersatzschulen, die als Fachschule geführt werden, finden Teil 1 Abschnitt 1 mit Ausnahme der §§ 4 und 5, Abschnitt 2 mit Ausnahme der…
§ 1 Abs. 1 SN-2407Sächsisches Privatrundfunkgesetz
Dieses Gesetz gilt für die
§ 1 Abs. 2 SN-5160Landesseilbahngesetz
Dieses Gesetz gilt nicht für