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Die Jahresnote „mangelhaft“ kann einmal durch die Jahresnote eines anderen Faches, die nicht schlechter als „gut“ sein darf, ausgeglichen werden. Ein Notenausgleich mit den Fächern Sport, Evangelische Religion, Katholische Religion und Ethik ist nicht möglich. Die Jahresnote eines der Fächer nach Satz 2 kann aber durch eine andere Jahresnote nach Satz 1 ausgeglichen werden.
In den Fächern Deutsch, Mathematik, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik oder in der ersten und zweiten Fremdsprache kann die Note „mangelhaft“ einmal durch die…
In den nicht unter Nummer 1 genannten Fächern kann die Note ‚mangelhaft‘ durch die Note ‚befriedigend‘ oder besser in einem anderen Fach ausgeglichen werden.
wenn die Endnote „mangelhaft“ in höchstens zwei Prüfungsfächern, von denen nur eines ein schriftliches Prüfungsfach sein darf, jeweils durch mindestens die…
kann die Note „mangelhaft“ höchstens einmal durch die Note „gut“ oder „sehr gut“ ausgeglichen werden. Innerhalb der Fächer, die nicht in Satz 1 genannt werden,…
die Note „mangelhaft“ in höchstens zwei Fächern, von denen nur eines ein schriftliches Fach sein darf, jeweils durch mindestens die Note „befriedigend“ in einem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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