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Die praxisintegrierte, dualisierte Ausbildung erfolgt über drei Schuljahre. Die Ausbildung umfasst in der Unterrichtszeit drei Tage pro Woche fachtheoretische Ausbildung an der Schule und zwei Tage pro Woche berufspraktische Ausbildung in der Praxiseinrichtung. In den Schulferien ist die Praxiseinrichtung unter Berücksichtigung des Urlaubsanspruchs der Praktikantin oder des Praktikanten an jedem Werktag aufzusuchen. Die berufspraktische Ausbildung wird durch die Schulferien am Lernort der Praxiseinrichtung nur insoweit unterbrochen, als diese über Teile der Schulferien geschlossen ist. Über den gesamten Zeitraum sind 2.880 Stunden fachtheoretische Ausbildung an der Schule abzuleisten. In der berufspraktischen Ausbildung sind insgesamt 1.680 Stunden abzuleisten, von denen 1.600 Stunden auf die berufspraktische Ausbildung in der Praxiseinrichtung entfallen und von denen 80 Stunden auf die die berufspraktische Ausbildung begleitende Arbeitsgemeinschaften an der Schule entfallen. Die 1.600 Stunden berufspraktische Ausbildung sind in der Praxiseinrichtung zu erbringen, wobei die berufspraktische Ausbildung nach Erreichen der Mindeststundenzahl zwingend bis zur letzten Prüfungsleistung fortzusetzen ist; eine Anrechnung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 ist nicht möglich. Die 400 Stunden Fachpraktikum sind in den 1.600 Stunden der berufspraktischen Ausbildung enthalten. Näheres regelt die Stundentafel in Anlage 11. Die jeweilige Schulleitung bestimmt innerhalb dieser Vorgabe die zeitliche Lage der Unterrichtsstunden an der Fachschule und der Tage der berufspraktischen Ausbildung in der Praxiseinrichtung. An Tagen, an denen die fachtheoretische Ausbildung an der Schule stattfindet oder vorgesehen ist, darf die Praktikantin oder der Praktikant nur mit Genehmigung der Fachschule zur Ableistung der berufspraktischen Ausbildung in der Einrichtung herangezogen werden.
Die berufspraktische Ausbildung muss in zwei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern abgeleistet werden. Sofern durch die Vorerfahrung kein zweites Tätigkeitsfeld abgedeckt ist, ist ein Praktikum in einer weiteren sozialpädagogischen Einrichtung mit einem anderen Tätigkeitsfeld im Umfang von 80 Stunden abzuleisten. Die Praxiseinrichtung stellt die Praktikantin oder den Praktikanten hierfür frei.
Übergänge aus der praxisintegrierten, dualisierten Ausbildung in die vollschulische Ausbildung und umgekehrt sind möglich. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet über die Einstufung im Einzelfall. b) Aufnahme in die praxisintegrierte, dualisierte Ausbildung