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Die Brandinspekteure oder Brandinspekteurinnen erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 650 Euro und einen Zuschlag für jede kommunale Feuerwehr in Höhe von 15 Euro sowie einen Dienstkleidungszuschuss nach § 2 Absatz 1 Satz 2.
§ 2 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.