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Die Beauftragten der Brandinspekteure oder Brandinspekteurinnen für die Jugendfeuerwehr und sonstige Beauftragte für bestimmte Fachbereiche erhalten einen pauschalierten Auslagenersatz von 100 Euro monatlich und einen Zuschlag für jede kommunale Jugendfeuerwehr oder jede kommunale Feuerwehr in Höhe von fünf Euro. Die oder der Beauftragte für die Jugendfeuerwehr erhält einen Dienstkleidungszuschuss nach § 2 Absatz 1 Satz 2. Die Stellvertreter oder die Stellvertreterinnen der Beauftragten der Brandinspekteure oder Brandinspekteurinnen für die Jugendfeuerwehr und sonstige Beauftragte für bestimmte Fachbereiche erhalten 50 Prozent des pauschalierten Auslagenersatzes und des Zuschlags nach Satz 1. Die Stellvertreter oder die Stellvertreterinnen der Beauftragten für die Jugendfeuerwehr erhalten einen Dienstkleidungszuschuss nach § 2 Absatz 1 Satz 2.
Die Jugendgruppensprecher oder Jugendgruppensprecherinnen auf Regionalverbands- und Landkreisebene erhalten einen pauschalierten Auslagenersatz in Höhe von 30 Euro monatlich. Die Stellvertreter oder die Stellvertreterinnen der Jugendgruppensprecher oder Jugendgruppensprecherinnen erhalten monatlich 50 Prozent des pauschalierten Auslagenersatzes nach Satz 1.
§ 4 Absatz 3 gilt entsprechend.