Verordnung - Schulordnung - über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule (Gemeinschaftsschulverordnung - GemSVO) Vom 19. November 2024
Der Erwerb sonstiger Berechtigungen in der Sekundarstufe II wird in einer eigenen Verordnung geregelt.
§ 27 GemSVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen