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An der Gemeinschaftsschule können folgende Abschlüsse und Berechtigungen erworben werden:
nach dem Besuch der Klassenstufe 12der schulische Teil der Fachhochschulreife;
Die Entscheidung über die Zuerkennung der auf der Prüfung zum Hauptschulabschluss (Ersten Schulabschluss) und zum Mittleren Bildungsabschluss (Mittleren Schulabschluss) beruhenden Abschlüsse und Berechtigungen trifft die Prüfungskommission unter dem Vorsitz der oder des von der Schulaufsichtsbehörde bestellten Vorsitzenden. Über einen sonstigen Abschluss oder eine sonstige Berechtigung der Sekundarstufe I entscheidet die Klassenkonferenz.
Für das Bestehen der Prüfung und die Zuerkennung der Berechtigungen sind die Jahresnoten des Abschlussjahres sowie die Gesamtprüfungsleistung und die in den §§ 21 bis 27 geregelten Grundsätze maßgebend.