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Die Ausbildungsbehörde hat zwei Monate vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Meldung des Anwärters zur Laufbahnprüfung bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen. Der Meldung sind beizufügen:
die Personaldaten, mit einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft über die Führung des Anwärters,
die in den §§ 10 bis 12 genannten Unterlagen,
eine abschließende Beurteilung darüber, ob der Anwärter das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreichen wird.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet nach den während des Vorbereitungsdienstes gezeigten Leistungen über die Zulassung des Anwärters zur Prüfung und teilt seine Entscheidung der Ausbildungsbehörde mit.