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Die ausgewählten Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung „Bauinspektor-Anwärter".
Der Anwärter wird bei Dienstantritt vereidigt. Über die Vereidigung ist eine Niederschrift zu den Personalakten zunehmen. Die Niederschrift kann auch in elektronischer Form erfolgen.
Der Anwärter erhält während des Vorbereitungsdienstes Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Der zustehende Jahresurlaub soll in dem im Ausbildungsplan festgelegten Zeitraum genommen werden.