BVerfG, 2 BvC 62/14Beschluss v. 2019-01-29 · Art 38 Abs 1 S 1 GG
Verfassungswidrigkeit der Wahlrechtsausschlüsse nach § 13 Nr 2 BWahlG (Personen unter dauerhafter Vollbetreuung) sowie § 13 Nr 3 BWahlG (gem §§ 20, 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachte) - jeweils Verletzung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl (Art 38 Abs 1 S 1 GG) sowie des Benachteiligungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG) - zu den Grenzen differenzierender gesetzlicher Typisierungen
BVerfG, 2 BvL 1/09Beschluss v. 2019-01-15 · Art 38 Abs 1 S 2 GG
Zur Bindung des Vermittlungsausschusses an den Vermittlungsauftrag - Nichtigkeit des § 54 Abs 9 S 1 KStG (juris : KStG 1977) idF vom 22.12.1999 wegen Überschreitung des Anrufungsauftrags durch den Vermittlungsausschuss im Gesetzgebungsverfahren
BVerfG, 2 BvE 2/11Urteil v. 2017-11-07 · Art 38 Abs 1 S 2 GG
Verletzung des parlamentarischen Informationsanspruchs durch Verweigerung von Antworten auf parlamentarische Anfragen bzgl der Deutschen Bahn AG sowie zur Finanzmarktaufsicht - Zur Frage der Beschränkung des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts durch vertraglich vereinbarte oder einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen - Art 87e GG räumt DB AG keinen abwehrrechtlichen Status gegenüber gemeinwohlorientierten Einwirkungen des Staates auf die Unternehmensführung ein - teilweise Unzulässigkeit der Anträge im Organstreitverfahren mangels hinreichender Substantiierung bzw mangels Rechtsschutzinteresses nach Mandatsniederlegung
BVerfG, 2 BvE 6/16Beschluss v. 2017-10-10 · Art 38 Abs 1 S 2 GG
Verwerfung eines Antrags im Organstreitverfahren: Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren setzt einen für den Antragsgegner erkennbaren Konflikt voraus - ggf Konfrontationsobliegenheit des Antragstellers bei mutmaßlich unrichtiger Beantwortung parlamentarischer Fragen
BVerfG, 2 BvC 46/14Beschluss v. 2017-09-19 · Art 38 Abs 1 S 1 GG
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Bundestagswahl 2013 (18. Deutscher Bundestag) - Einführung einer Eventualstimme im Zusammenhang mit 5%-Sperrklausel nicht geboten - jedoch Regelungsdefizit bzgl § 12 Abs 3 S 1 AbgG, da Mandatsbezug der Tätigkeit von Abgeordnetenmitarbeitern nicht hinreichend sichergestellt ist - Unzulässigkeit der Wahlprüfungsbeschwerde, soweit die Bereitstellung staatlicher Mittel für politische Stiftungen und Bundestagsfraktionen und deren Verwendung gerügt wird