BVerfG, 2 BvE 4/23Urteil v. 2026-07-23 · Art 42 Abs 1 S 1 GG
Erfolglose Organklage gegen Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum sogenannten Heizungsgesetz im Jahr 2023 - Unzulässigkeit mangels Darlegung einer Antragsbefugnis - Zum Recht der Abgeordneten auf Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung, zur Befugnis des Deutschen Bundestages, das innerparlamentarische Verfahren grds autonom auszugestalten sowie zur verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Verfahrensgestaltung des Bundestags
BVerfG, 2 BvF 2/18Urteil v. 2023-01-24 · Art 42 Abs 1 GG
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung gem Art 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze (juris: PartGuaÄndG 2018) mit Art 21 Abs 1 S 1 GG unvereinbar und nichtig
BVerfG, 2 BvL 1/09Beschluss v. 2019-01-15 · Art 42 Abs 1 S 1 GG
Zur Bindung des Vermittlungsausschusses an den Vermittlungsauftrag - Nichtigkeit des § 54 Abs 9 S 1 KStG (juris : KStG 1977) idF vom 22.12.1999 wegen Überschreitung des Anrufungsauftrags durch den Vermittlungsausschuss im Gesetzgebungsverfahren
BVerfG, 2 BvE 2/11Urteil v. 2017-11-07 · Art 42 Abs 1 GG
Verletzung des parlamentarischen Informationsanspruchs durch Verweigerung von Antworten auf parlamentarische Anfragen bzgl der Deutschen Bahn AG sowie zur Finanzmarktaufsicht - Zur Frage der Beschränkung des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts durch vertraglich vereinbarte oder einfachgesetzliche Verschwiegenheitsregelungen - Art 87e GG räumt DB AG keinen abwehrrechtlichen Status gegenüber gemeinwohlorientierten Einwirkungen des Staates auf die Unternehmensführung ein - teilweise Unzulässigkeit der Anträge im Organstreitverfahren mangels hinreichender Substantiierung bzw mangels Rechtsschutzinteresses nach Mandatsniederlegung
BVerfG, 2 BvE 1/11Urteil v. 2015-09-22 · Art 42 Abs 2 GG
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses - Anträge im Organstreitverfahren teils unzulässig, iÜ unbegründet - sowie zur Auslegung von § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGGAusschließung des Richters Müller wegen Beteiligung am Vermittlungsverfahren und an angegriffenem Beschluss