§ 98 GKrimDVDV
Die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ wird in folgenden Modulen durchgeführt: ModulInhalt121Modul 1Allgemeine Grundlagen für den Dienst in der Bundesverwaltung und für den Kriminaldienst des Bundes2Modul 2Kriminalität und Strafbarkeit – Basis3Modul 3Aufgaben und Handeln der Polizei – Basis4Modul 4Fachpraxis I – Landespolizeipraktikum5Modul 5Aufgaben und Befugnisse des Bundeskriminalamts im nationalen, europäischen und internationalen Kontext6Modul 6Cyberkriminalität und informationstechnisch geprägte Ermittlungen7Modul 7Schwere und organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität8Modul 8Politisch motivierte Kriminalität9Modul 9Fachpraxis II – BKA-Praktikum“
Die Hochschule kann festlegen, dass Lehrveranstaltungen eines Moduls oder Teile von Lehrveranstaltungen eines Moduls in ein anderes Modul verschoben werden.
In den Modulen 1 bis 3 und 5 bis 8 werden fachtheoretische polizeispezifische Kenntnisse vermittelt. Der Inhalt dieser Module richtet sich nach dem Modulhandbuch „Ausbildungsverkürzung im Bundeskriminalamt“ in der Fassung, die bei Beginn der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ gilt. Das Modulhandbuch „Ausbildungsverkürzung im Bundeskriminalamt“ wird auf der Internetseite des Bundeskriminalamts veröffentlicht und zudem in der jeweils geltenden Fassung in Papierform beim Prüfungsamt des Fachbereichs vorgehalten und archiviert.
In den Modulen 4 und 9 werden berufspraktische polizeispezifische Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt.