§ 97 GKrimDVDV
Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme
Die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ gliedert sich in
1.
Module und
2.
modulbegleitende Veranstaltungen.
Die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ gliedert sich in
Module und
modulbegleitende Veranstaltungen.