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Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen haben den Spielern vor der Spielteilnahme spielrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen sowie über die Suchtrisiken der von ihnen angebotenen Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufzuklären. Als spielrelevante Informationen kommen insbesondere in Betracht: Informationen über Höchstgewinne sind mit der Aufklärung über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust zu verbinden. Spieler und Behörden müssen leichten Zugang zu diesen Informationen haben.
alle Kosten, die mit der Teilnahme veranlasst sind,
die Höhe aller Gewinne,
wann und wo alle Gewinne veröffentlicht werden,
der Prozentsatz der Auszahlungen für Gewinne vom Einsatz (Auszahlungsquote),
Informationen zu den Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten,
der Annahmeschluss der Teilnahme,
das Verfahren, nach dem der Gewinner ermittelt wird, insbesondere die Information über den Zufallsmechanismus, der der Generierung der zufallsabhängigen Spielergebnisse zu Grunde liegt,
wie die Gewinne zwischen den Gewinnern aufgeteilt werden,
die Ausschlussfrist, bis wann Gewinner Anspruch auf ihren Gewinn erheben müssen,
der Name des Erlaubnisinhabers sowie seine Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefon),
die Handelsregisternummer (soweit vorhanden),
wie der Spieler Beschwerden vorbringen kann und
das Datum der ausgestellten Erlaubnis.
Lose, Spielscheine, Spielquittungen und vergleichbare Bescheinigungen müssen Hinweise auf die von dem jeweiligen Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr und Hilfsmöglichkeiten enthalten; bei Glücksspielen, die über das Internet angeboten werden, erfolgt eine Verlinkung zu entsprechenden Angeboten gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 5.
die Aufklärungspflicht nach § 7 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 nicht erfüllt worden ist,
Informationen zu den Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten,
die Aufklärungspflicht nach § 7 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 verletzt worden ist,
entgegen § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 die erforderlichen Auskünfte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erteilt…
der Anforderungen an die Aufklärung nach § 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.