§ 60 GntVDDVCSVDV
Bestandteile der Diplomarbeit
Die Diplomarbeit besteht aus
1.
der schriftlichen Ausarbeitung,
2.
der Präsentation und
3.
der Disputation.
Die Diplomarbeit besteht aus
der schriftlichen Ausarbeitung,
der Präsentation und
der Disputation.