Formale Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – · Abschnitt 4, Unterabschnitt 4
Die formalen Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung legt das Prüfungsamt fest.
§ 62 GntVDDVCSVDVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen