Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Beendigung der mündlichen Prüfungen eines Schülers/einer Schülerin werden die Prüfungsergebnisse in seinen/ihren fünf Prüfungsfächern durch die Abiturprüfungskommission festgesetzt.
In den Fächern Bildende Kunst, Musik, Darstellendes Spiel und Sport gehen gegebenenfalls die Ergebnisse der fach- beziehungsweise sportpraktischen Prüfung in das Ergebnis der schriftlichen Prüfung ein.
Wurde der Schüler/die Schülerin in einem schriftlich geprüften Fach gemäß § 46 Abs. 2 oder Abs. 3 auch mündlich geprüft, so wird bei der Festsetzung des Vierfachen des Prüfungsergebnisses in dem betreffenden Fach das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zweifach und das der mündlichen Prüfung einfach gewertet. Die Ermittlung des Prüfungsergebnisses in vierfacher Wertung erfolgt nach der Tabelle gemäß Anlage 7.