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Nach Beendigung der mündlichen Prüfung werden die Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern des/der Studierenden durch die Abiturprüfungskommission festgesetzt.
In den Fächern Bildende Kunst und Musik gehen die Ergebnisse der fachpraktischen Prüfung in das Ergebnis der schriftlichen Prüfung ein.
Wurde der/die Studierende in einem schriftlich geprüften Fach gemäß § 46 Absatz 2 oder 3 auch mündlich geprüft, so wird bei der Festsetzung des Vierfachen des Prüfungsergebnisses in dem betreffenden Fach das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zweifach und das der mündlichen Prüfung einfach gewertet. Die Ermittlung der Endnote erfolgt nach der Tabelle gemäß Anlage 8.