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Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Gesamtprüfungsergebnis nicht auf Dezimalstellen oder Punkte festgesetzt wurde, ist eine Durchschnittsnote maßgebend, die aus den in der Prüfung erzielten Endnoten zu errechnen ist. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit dem Abschluss Master of Education wird für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst eine Gesamtnote festgesetzt. Das Nähere bestimmt das Ministerium für Bildung und Kultur durch Rechtsverordnung.