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Bewerber/Bewerberinnen mit Erster Staatsprüfung für ein Lehramt müssen ein auf Dezimalstellen oder Punkte festgesetztes Gesamtprüfungsergebnis nachweisen. Bei Bewerbern/Bewerberinnen, deren Gesamtprüfungsergebnis nicht auf Dezimalstellen oder Punkte festgesetzt wurde, ist eine Durchschnittsnote maßgebend, die aus den in der Prüfung erzielten Endnoten zu errechnen ist.
Bei Bewerbern/Bewerberinnen mit Hochschulabschlussprüfung ist der bis auf zwei Dezimalstellen zu errechnende Durchschnitt (abbrechend) der für die Gesamtleistungen in jedem Fach und für die wissenschaftliche Arbeit (Hausarbeit) erteilten Noten maßgebend, wobei die Note für die Gesamtleistungen im Hauptfach doppeltes Gewicht erhält.
Bei der Auswahl der Bewerber/Bewerberinnen nach der Qualifikation ist grundsätzlich das Gesamtergebnis der Ersten Staatsprüfung zugrunde zu legen. Im Fall von Prüfungen, die gleichgestellt oder als gleichwertig anerkannt werden, setzt das Ministerium für Bildung und Kultur eine entsprechende Gesamtnote fest.