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Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Berufsvergehens rechtfertigen, haben die Kammern die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Sie bestimmen Art und Umfang der Ermittlungen. Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Straf-, Bußgeld- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, sind bindend.
Ist wegen desselben Sachverhalts ein Strafverfahren anhängig, werden die Ermittlungen bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.
Die Kammern bedienen sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Aufklärung des Sachverhalts für erforderlich halten. Sie können insbesondere
Auskünfte jeglicher Art einholen,
Zeugen anhören oder schriftliche oder elektronische Äußerungen von Zeugen oder Sachverständigen einholen,
Urkunden, Akten und Dateien beiziehen und
den Augenschein einnehmen.
Die Kammern können das für den jeweiligen Landesteil zuständige Berufsgericht um eine Zeugenvernehmung ersuchen, soweit dies für die Aufklärung des Sachverhalts erforderlich erscheint. Die Vorschriften des 6. Abschnitts des 1. Buches der Strafprozeßordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geändert worden ist, mit Ausnahme der §§ 59 bis 67 finden entsprechende Anwendung.
Vor einer Entscheidung über den Abschluss des berufsrechtlichen Verfahrens sind die Kammerangehörigen zu hören.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Im Ermittlungsverfahren sind Beschuldigte zur Vernehmung zu laden. Die Antragstellerin und der Antragsteller oder die Vertretung sind hiervon zu…
Die Kammern sind berechtigt, Auskünfte über berufsrechtliche Ermittlungen, Maßnahmen nach § 60 und Rügen sowie Mahnungen nach § 58e anderen Kammern zur Ausübung…
Wird durch die Ermittlungen ein Berufsvergehen nicht festgestellt oder halten die Kammern eine Ahndung nicht für angezeigt oder zulässig, so stellen sie das…
Nach Abschluss der Ermittlungen übersenden die Untersuchungsführerin und der Untersuchungsführer die Akten dem Berufsgericht für Heilberufe. Der Vorsitz des…
Der Beschluss ist den Beschuldigten, der Kammer und der Bezirksregierung als Vertretung der antragsberechtigten Aufsichtsbehörde zuzustellen. Findet ein…
Im Falle einer Beschwerde über eine Dienstleistung sind die Kammern berechtigt, alle für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens erforderlichen Informationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.