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Die Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes besteht aus 42 [2] Mitgliedern. Jedes Mitglied hat einen Ersten und Zweiten Stellvertreter/eine Erste und Zweite Stellvertreterin.
Die Amtsperiode der Vertreterversammlung beträgt sechs Jahre; sie beginnt mit dem ersten Zusammentreten der Vertreterversammlung, jedoch nicht vor Ablauf der Amtsperiode der bisherigen Vertreterversammlung.
Als Mitglied der Vertreterversammlung kann gewählt werden, wer gemäß § 3 Abs. 1 Mitglied der Arbeitskammer des Saarlandes und in einem im Saarland gelegenen Betrieb mindestens ein Jahr beschäftigt ist sowie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Nicht gewählt werden kann, wer aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung unter Betreuung gestellt worden ist oder wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit verloren hat, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, sowie wer im Dienst der Arbeitskammer des Saarlandes steht.