HNSG — InhaltsübersichtGesetz§ 11 HNSG(zukünftig in Kraft)Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See § 10§ 12 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 10§ 12