HNSG — InhaltsübersichtGesetz§ 4 HNSG(zukünftig in Kraft)Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See § 3§ 5 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 3§ 5