HNSG — InhaltsübersichtGesetz§ 9 HNSG(zukünftig in Kraft)Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See § 8§ 10 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 8§ 10