HNSG — InhaltsübersichtGesetz§ 5 HNSG(zukünftig in Kraft)Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See § 4§ 6 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 4§ 6