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Nach Beendigung der mündlichen Prüfung werden die Endnoten in den einzelnen Fächern in einer Schlusskonferenz von der Prüfungskommission auf Vorschlag des jeweiligen Fachausschusses beraten und festgesetzt. Gegen die von der Prüfungskommission festgesetzten Endnoten kann die oder der Vorsitzende Einspruch erheben; hilft die Prüfungskommission dem Einspruch nicht ab, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
In einem Fach, in dem sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft worden ist, ist dem Ergebnis der schriftlichen gegenüber dem der mündlichen Prüfung ein besonderes Gewicht beizumessen.