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Der Vorsitzende der Prüfungskommission setzt den Prüfungsplan fest.
Vor Beginn der mündlichen Prüfung hat sich der Prüfling auszuweisen.
Bei der mündlichen Prüfung werden die Prüflinge von den jeweiligen Fachprüfern einzeln geprüft.
Die mündliche Prüfung in einem Fach dauert jeweils 20 Minuten. Eine etwaige erforderliche Vorbereitungszeit zählt nicht zur Prüfungsdauer.
Hinsichtlich der Prüfungsanforderungen gilt § 11 Abs. 1 entsprechend.
Beide Fachprüfer setzen die Note für die jeweilige Prüfungsleistung einvernehmlich fest; einigen sie sich nicht, entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission.
Über den Verlauf jeder mündlichen Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den beiden Fachprüfern und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. In die Niederschrift sind der Name des Prüflings, der Beginn und das Ende der Prüfung, der Prüfungsverlauf, die Stoffgebiete, denen die Fragen entnommen wurden, sowie die Vermerke über die Qualität der entsprechenden Antworten, die Beratungsergebnisse und die Noten der mündlichen Prüfung aufzunehmen. Schriftlich gestellte Aufgaben mit beigegebenen Texten und Bearbeitungsunterlagen sind zusammen mit den Notizen des Prüflings der Niederschrift beizufügen. Niederschrift und handschriftliche Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen. Näheres regelt die Schulaufsichtsbehörde.