Verordnung über die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger Vom 15. März 1988
Die für die mündliche Prüfung notwendigen Hilfsmittel (Texte, Tabellen, Wandtafeln, Karten, Zeichengeräte u. dgl.) müssen in den Prüfungsräumen zur Verfügung stehen.
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