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In Fächern, in denen sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft wurde, wird die Endnote aus den beiden im Verhältnis 1:1 gewichteten Prüfungsleistungen ermittelt. Entfällt in einem Fach die mündliche Prüfung, ist die Note der schriftlichen Prüfung die Endnote.
Die Prüfungskommission stellt auf Grund der Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung fest, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden ist.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern mindestens „ausreichende“ Leistungen erreicht wurden.
Die Endnote „mangelhaft“ in nur einem Prüfungsfach kann durch die Endnote „befriedigend“ in einem anderen Fach ausgeglichen werden.
Die Endnote „ungenügend“ kann nicht ausgeglichen werden.
Über die Sitzung der Prüfungskommission ist eine Niederschrift zu fertigen, die zu unterzeichnen ist. Niederschrift und handschriftliche Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen. Näheres regelt die Schulaufsichtsbehörde.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission gibt den Prüflingen am Tag der Sitzung der Prüfungskommission das Ergebnis der Prüfung bekannt.