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Die Anmeldung zur Meisterprüfung hat schriftlich innerhalb der Anmeldefrist (§ 7 Abs. 2) bei der zuständigen Stelle zu erfolgen.
Der Anmeldung sind beizufügen:
ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Darstellung des Bildungs- und Berufsweges,
die Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 8, in den Fällen des § 8 Abs. 1 Satz 2 zudem eine schriftliche Versicherung über die eigene Haushaltsführung,
gegebenenfalls eine Bescheinigung über Art und Umfang einer Behinderung,
eine Erklärung und gegebenenfalls ein Nachweis darüber, ob und mit welchem Ergebnis der Prüfungsbewerber oder die Prüfungsbewerberin bereits an einer Meisterprüfung in der Hauswirtschaft teilgenommen hat,
bei Wiederholungsprüfungen der Bescheid gemäß § 23.