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Über die Tätigkeiten im Innen- und Außendienst ist durch den Anwärter, die Anwärterin, den Referendar und die Referendarin ein Ausbildungsnachweis nach dem Muster der Anlage 1 zu führen.
Die Eintragungen sind durch den Ausbilder oder die Ausbilderin zu bestätigen und vierteljährlich dem Ausbildungsleiter oder der Ausbildungsleiterin vorzulegen.