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Über den Verlauf der gesamten Prüfung ist für jeden Anwärter, jede Anwärterin, jeden Referendar und jede Referendarin eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 4 zu fertigen.
Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen und zu den Prüfungsakten zu nehmen. Niederschrift und Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.
Die Prüfungsakten sind zehn Jahre aufzubewahren.