IntTestV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses
Die Prüfungsunterlagen können innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung des Ergebnisses vom Prüfling eingesehen werden.