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Die einzelnen schriftlichen Arbeiten sind wie folgt zu bewerten: sehr gut = eine besonders hervorragende Leistung = 16 bis 18 Punkte gut = eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 13 bis 15 Punkte voll befriedigend = eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 10 bis 12 Punkte befriedigend = eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht = 7 bis 9 Punkte ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht = 4 bis 6 Punkte mangelhaft = eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Leistung = 1 bis 3 Punkte ungenügend = eine völlig unbrauchbare Leistung = 0 Punkte.