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Das Saarland leistet zu den Erstattungen nach § 7 für die Nebenleistungen dem Kirchenkreis Saarbrücken für diesen Pfarrer eine Pauschalsumme in Höhe von fünf Prozent des jeweiligen Besoldungsaufwands. Nebenleistungen sind insbesondere Übergangsgelder, Abfindungen, Beihilfen, Unterstützungen, Unfallfürsorge, Trennungsentschädigung, Reisekosten, Umzugskosten sowie Kosten der Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen.