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Für die von dem örtlich zuständigen Bistum berufenen Anstaltspfarrer trägt dieses die Versorgungslast.
Das Saarland beteiligt sich anteilig an der Versorgungslast des örtlich zuständigen Bistums. Die Beteiligung an der Versorgungslast erfolgt durch die Zahlung einer Pauschalsumme in Höhe von 25 v.H. der gemäß Artikel 6 zu erstattenden Dienstbezüge. Dieser Betrag ist monatlich im Voraus an die vom örtlich zuständigen Bistum benannte Kasse zu zahlen.