§ 50 Abs. 1 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Die nach den §§ 47 und 48 offenbarten personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck, für den sie offenbart wurden und nur unter denselben Voraussetzungen…
§ 37 Abs. 2 SN-17767Sächsisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz
Die nach Absatz 1 offenbarten Daten dürfen nur für den Zweck, für den sie offenbart wurden oder für den eine Offenbarung zulässig gewesen wäre, und nur unter…
§ 48 Abs. 1 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 sind befugt, die ihnen im Rahmen des beruflichen…
§ 182 Abs. 3 StVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
Die nach Absatz 2 offenbarten Daten dürfen nur für den Zweck, für den sie offenbart wurden oder für den eine Offenbarung zulässig gewesen wäre, und nur unter…
§ 47 Abs. 1 SächsJVollzDSGSächsisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz
Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 haben die ihnen im Rahmen des beruflichen Vertrauensverhältnisses…