§ 14 KHGSL§30RegV SL 2006
Voraussetzungen
Die Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Verwendungszweckes benötigt und entsprechende Jahresraten im Investitionsplan vorgesehen sind. Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten. Grundsätzlich sind die im Investitionsplan vorgesehenen Jahresraten einzuhalten.