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Die Bewilligungsbehörde informiert das Staatsministerium der Finanzen über die jeweilige Summe der Beträge nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 und 2 für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 15. August des Jahres und für das zweite Kalenderhalbjahr bis zum 15. Februar des Folgejahres.
Die Gemeinden und Landkreise berichten der Bewilligungsbehörde jährlich bis zum 15. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr über die im Rahmen dieser Verordnung bewilligten, begonnenen und abgeschlossenen Investitionsvorhaben. Der Bericht erfolgt anhand einer vom Staatsministerium der Finanzen zur Verfügung gestellten Vorlage.
Die Bewilligungsbehörde fasst die Berichte der Kommunen zusammen und übermittelt das Ergebnis bis zum 1. März des Berichtsjahres an das Staatsministerium der Finanzen.
Das Staatsministerium der Finanzen hat dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages beginnend mit dem Jahr 2017 halbjährlich über den Vollzug dieses…
Die zuständigen obersten Landesbehörden übersenden dem Bundesministerium der Finanzen halbjährlich jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres…
Die Berichte gemäß Absatz 1 werden der Kommission wie folgt vorgelegt: Die Berichte nach Absatz 1 werden der Kommission bis zum 30. April des betreffenden…
Die Gemeinden (GV) und Krankenhäuser übersenden den Bezirksregierungen vierteljährlich eine Liste der laufenden und geplanten Investitionsmaßnahmen nach Muster…
Eine Gemeinde, die eine Zahlung nach diesem Gesetz erhält oder eine Individualvereinbarung getroffen hat, informiert das für erneuerbare Energien zuständige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.