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Mit der Übernahme von Krediten zur Liquiditätssicherung durch das Land verringern sich die Verbindlichkeiten der Gemeinde oder des Gemeindeverbands aus diesen Kreditaufnahmen in entsprechender Höhe.
In der Finanzbuchhaltung der Gemeinde oder des Gemeindeverbands ist ein entsprechender Betrag bei Kontengruppe 33 „Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung“ auszubuchen. Die Gegenbuchung erfolgt erfolgsneutral beim Eigenkapital, bei Gemeinden bei Konto 201 „Allgemeine Rücklage“, bei Gemeindeverbänden bei dem Konto innerhalb des Eigenkapitals, bei dem die Fehlbeträge aus abweisbaren Ausgaben nachgewiesen sind.