Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
Beurteilen von Pelzfellen und Leder unter Beachtung der Artenschutzbestimmungen,
Entwerfen und Entwickeln von Arbeitsmustern,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
Bereitstellen und Kombinieren von Werk- und Hilfsstoffen,
Vorbereiten und Nachbehandeln von Werkstoffen,
Schneiden und Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen,
Nähen von Werkstücken,
Fertigen von Werkstücken,
Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten und Maschinen,
Qualitätssicherung.
Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen,
Zurichten von Kleinstücken und Hilfsstoffen,
Der Ausbildungsbetrieb:
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kürschner/Kürschnerin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.