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Der Fischfang unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Zustimmung des Fischereiverbandes Saar ausgeübt werden.
Die Zustimmung darf nur erteilt werden
zur Förderung von Hege- und Zuchtmaßnahmen sowie zur Erfassung der Fischbestände,
bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse, insbesondere bei Störungen des Gewässerhaushaltes oder bei Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung,
zur intensiven Gewässerbewirtschaftung hinsichtlich bestimmter Fischarten,
zu Lehr- oder Forschungszwecken.
Die Zustimmung ist für bestimmte Gewässer zu erteilen und kann mit Bedingungen, Befristungen oder Auflagen versehen werden. Sie kann jederzeit ohne Anspruch auf Entschädigung widerrufen werden.