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Diese Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Anlage 1 (zu § 6 Abs. 1 und 4, § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 2) Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsdauer Ausbildungsstelle Ausbildungsinhalt mindestens 12 Monate Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz als -untere Lebensmittelüberwachungsbehörde amtliche Kontrolle des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen durch - Betriebsinspektionen und Probenahmen zur Analyse; Betriebsinspektionen sollen auch mit den lebensmittel-chemischen und veterinärmedizinischen Sachverständigen der Untersuchungseinrichtungen erfolgen, - amtliche Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über den Schutz der Gesundheit, der Hygiene, der Zusatzstoffe, der Bestrahlung, der Pflanzenschutz- und sonstigen Mittel und der Stoffe mit pharmakologischer Wirkung, - amtliche Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über die Kennzeichnung, die Kenntlichmachung, die Verbote zum Schutz vor Täuschung, die Werbung, - Einleitung und Durchsetzung von Maßnahmen, um Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts zu unterbinden, - Einholen von erforderlichen Auskünften, - Einsichtnahme in geschäftliche Aufzeichnungen und gegebenenfalls Anfertigung von Abschriften und Auszügen daraus, - Anzeige von Straftaten und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts, - Sinnenprüfung der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände hinsichtlich einer Abweichung von der Norm, - einfache physikalische und chemische Vorprüfungen oder Messungen wie pH-Wert-Bestimmung und Temperaturmessung, - Mitwirkung bei der Einziehung und Kontrolle der unschädlichen Beseitigung beschlagnahmter Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischer Mittel und Bedarfsgegenstände, - Anfertigung von Niederschriften über Außendiensttätigkeit, Mitarbeit bei sonstigen durch die Lebensmittelkontrollbehörde oder die Sachverständigen veranlassten Maßnahmen, insbesondere bei Verdacht auf mikrobielle Verunreinigungen in Betrieben, in denen Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, - Beobachtungen über mögliche schädliche Beeinflussung von Lebensmitteln durch die Umwelt, - Aufklärung der Verbraucher über die Grundzüge des Lebensmittelrechts und über seinen Vollzug davon mindestens 2 Wochen Zentralstelle der Abt. H beim LSGV - Bearbeitung von Ordnungs- und Strafverfahren - Durchführung von Ermittlungen und Vernehmungen im Verwaltungsverfahren (Techniken) in Zusammenarbeit mit der Bußgeldstelle und der Polizei Organisation der Probenahme, Planung und Durchführung von Projekten, Führen von Statistiken, Fachsoftware Balvi, Zusammenarbeit mit anderen Behörden 6 Monate (720 Unterrichtsstunden) eine vom Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales zu bestimmende Ausbildungsstätte für den theoretischen Teil des Lehrgangs, wie die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen, -Düsseldorf, (in der Regel aufgeteilt in 3 Module je 8 Wochen à 240 Unterrichtsstunden) 1. Allgemeine Rechtsgebiete (130 U-Std.) Allgemeines Verwaltungs- und Verfahrensrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschließlich der automatisierten Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik; 2. Spezielle Rechtsgebiete (170 U-Std.) Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich Weinrecht, Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht, Gewerbe-, Handels-klassen-, Preis- und Eichrecht; 3. Warenkunde (210 U-Std.) einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, Sensorik; 4. Umwelthygiene und Ernährungslehre (30 U-Std.); 5. Mikrobiologie und Parasitologie (70 U-Std.) einschließlich Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Schädlingsprophylaxe und Praxis der Schädlingsbekämpfung; 6. Lebensmittel- und Betriebshygiene, Betriebliche Eigenkontrollsysteme (90 U-Std.); 7. Psychologische Grundlagen der Kontrolltätigkeit, insbesondere Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken (20 U-Std.). mindestens 2 Monate Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz als Landesuntersuchungsamt - Organisation und Aufgaben eines Untersuchungsamtes, das Aufgaben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle wahrnimmt; - Verfolgung des Vorgangs der Bearbeitung von Proben von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen vom Eingang bis zur abschließenden Beurteilung; - Gewährung des Einblicks in die Untersuchungsvorgänge; - Vermittlung der Kenntnis wesentlicher Beanstandungsgründe; - Durchführung sensorischer Prüfungen; - Warenkunde, Technologie, Herstellungsverfahren und Recht der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände. mindestens 2 Wochen Gesundheitsämter - Organisation und Aufgaben der für die Gesundheit und Umwelt zuständigen Behörden; - Einblick in die Untersuchungsvorgänge insbesondere in den Bereichen Wasser- und Abwasserhygiene, Schädlingskunde, Umwelthygiene und -medizin, klinische Bakteriologie; - Vermittlung von Kenntnissen bei der Beurteilung von Trinkwasser, Wasser für Lebensmittelbetriebe, Oberflächen-, Brauch- und Abwasser und bei der Bestimmung von Gesundheitsschädlingen (Maßnahmeeinleitung bei Vorhandensein von Indikatoren für Fäkalverunreinigungen und humanpathogener Keime). Anlage 2 (zu § 10 Abs. 1) ................................................................................................. ......................................................... (Ausbildungsstelle) (Ort, Datum) Befähigungsbericht der berufspraktischen Ausbildung ................................................................................................. ......................................................... (Vor- und Familienname) (Dienstbezeichnung) Ausbildungsabschnitt: Ausbildungszeit vom bis Fehlen infolge Krankheit Tage Fehlen infolge Urlaubs Tage Fehlen infolge unentschuldigten Fernbleibens Tage Kurze Angabe über Art und Umfang der Tätigkeit: Ziel erreicht: ja nein Besondere Fähigkeiten: Defizite: Beurteilung: Punktzahl: Note ....................................................................................... ...................................................................................... (Ort, Datum) (Unterschrift der Ausbilderin oder des Ausbilders) Von vorstehendem Befähigungsbericht habe ich Kenntnis genommen. Der Befähigungsbericht wurde mit mir besprochen. ....................................................................................... ...................................................................................... (Ort, Datum) (Unterschrift der oder des Auszubildenden) Überprüfung durch die Ausbildungsleiterin oder den Ausbildungsleiter ....................................................................................... ...................................................................................... (Ort, Datum) (Unterschrift) Anlage 3 (zu § 10 Abs. 1) ................................................................................................. ......................................................... (Ausbildungsstelle) (Ort, Datum) Teilnahmebescheinigung der berufspraktischen Ausbildung ................................................................................................. ......................................................... (Vor- und Familienname) (Dienstbezeichnung) Ausbildungsabschnitt: Ausbildungszeit vom bis Fehlen infolge Krankheit Tage Fehlen infolge Urlaubs Tage Fehlen infolge unentschuldigten Fernbleibens Tage Kurze Angabe über Art und Umfang der Tätigkeit: ....................................................................................... ...................................................................................... (Ort, Datum) (Unterschrift der Ausbilderin oder des Ausbilders) Von vorstehender Teilnahmebescheinigung habe ich Kenntnis genommen. ....................................................................................... ...................................................................................... (Ort, Datum) (Unterschrift der oder des Auszubildenden) Sichtvermerk durch die Ausbildungsleiterin oder den Ausbildungsleiter ....................................................................................... ...................................................................................... (Ort, Datum) (Unterschrift) Anlage 4 (zu § 25) Der Prüfungsausschuss für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure beim Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales Prüfungszeugnis Frau/Herr ....................................................................................................................................................................... Geboren am ........................................................................... in .................................................................................... hat am ….......................... die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung sowie die Fortbildung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure vom 22. Oktober 2008 vorgesehene Abschlussprüfung bestanden und besitzt damit die Befähigung für die amtliche Kontrolle des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabak-erzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen des Saarlandes. Es wurden folgende Einzelnoten erzielt: Praktische Unterweisungen: ( Punkte) Theoretischer Unterricht: ( Punkte) Praktische Prüfung: ( Punkte) Schriftliche Prüfung: ( Punkte) Mündliche Prüfung: ( Punkte) Gesamtnote: ( Punkte) Saarbrücken, den ............................................. 20......... ....................................................................................... Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses (Dienstsiegel) Anlage 5 (zu § 25) Der Prüfungsausschuss für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure beim Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales Befähigungsnachweis Frau/Herr ....................................................................................................................................................................... Geboren am ............................................................................ in .................................................................................. hat die Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur abgeleistet und die Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss bestanden. Sie/Er erfüllt die Anforderungen gemäß § 1 der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236) und ist berechtigt, die Bezeichnung „Lebensmittelkontrolleurin“/„Lebensmittelkontrolleur“ zu führen Saarbrücken, den ............................................. 20......... ....................................................................................... Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses (Dienstsiegel)