§ 10 LOG
Bekanntmachung der Bezirke der unteren Landesbehörden
Der Ministerpräsident gibt die Bezirke der unteren Landesbehörden und ihre Veränderungen im Amtsblatt des Saarlandes nachrichtlich bekannt.
Der Ministerpräsident gibt die Bezirke der unteren Landesbehörden und ihre Veränderungen im Amtsblatt des Saarlandes nachrichtlich bekannt.