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Die Studienreferendarin oder der Studienreferendar hat zu Beginn des letzten Ausbildungshalbjahres einen Antrag auf Zulassung zur Zweiten Staatsprüfung über die Leiterin oder den Leiter des Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der Leiterin oder dem Leiter des Staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen zu stellen. Dem Antrag auf Zulassung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus in Erster Hilfe beizufügen. Von Studienreferendarinnen und Studienreferendaren im Fach Physik soll mit der Meldung zur Prüfung zusätzlich eine Fachkundebescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang für Strahlenschutz gefordert werden. In den Fällen von § 10 Absatz 1 hat die Studienreferendarin oder der Studienreferendar mit dem Antrag auf Zulassung den Nachweis eines Studiums oder geeigneter Ausbildungsveranstaltungen während des Vorbereitungsdienstes in einem allgemein bildenden Fach - in der als Doppelfach auszubildenden beruflichen Fachrichtung den Nachweis des doppelten Umfangs eines Studiums oder geeigneter Ausbildungsveranstaltungen während des Vorbereitungsdienstes - und in Bildungswissenschaften, im Fall von § 10 Absatz 2 den Nachweis der fachlichen Eignung in einem allgemein bildenden Fach einzureichen. Gegebenenfalls ist mit dem Antrag auf Zulassung ein Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleich gemäß § 32 Absatz 3 zu stellen.
Der Meldung sind von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars beizufügen:
der von der Leiterin oder dem Leiter der Ausbildungsschule nach § 33 Absatz 1 zu erstellende Bewährungsbericht,
der von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars nach § 33 Absatz 2 zu erstellende Bewährungsbericht.