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Der Präsidialrat gibt innerhalb der Frist des § 23 Absatz 2 eine schriftlich oder elektronisch begründete Stellungnahme über die persönliche und fachliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers ab,
der oder dem das Justizministerium im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamts übertragen oder die oder den es zur Übertragung eines solchen Amtes vorschlagen will oder
die oder den das Justizministerium im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 versetzen oder zur Versetzung vorschlagen will.
Er kann auch zu anderen Bewerberinnen und Bewerbern Stellung nehmen und im Rahmen der Bewerbungen Gegenvorschläge machen. Teil 3 Richterdienstgerichte Kapitel 1 Errichtung und Zuständigkeit Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Der Präsidialrat ist an der Ernennung eines Richters für ein Amt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamts zu beteiligen. Er gibt eine schriftlich…
Präsidialräte für die Beteiligung bei der Übertragung eines Richteramtes mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamts und der Versetzung einer…
Übertragung eines Amts mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamts,
Bei der Übertragung eines Amts mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamts sind der zu beteiligenden Richtervertretung unverzüglich nach Ablauf der…
Übertragung eines anderen Amtes mit gleichem oder niedrigerem Endgrundgehalt und der Amtsenthebung auf Grund der Veränderung der Gerichtsorganisation (§ 32 des…
Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten der Richterinnen und Richter ihres…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.